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   OVG Sachsen, 26.02.2008 - 3 BS 333/06   

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https://dejure.org/2008,17381
OVG Sachsen, 26.02.2008 - 3 BS 333/06 (https://dejure.org/2008,17381)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.02.2008 - 3 BS 333/06 (https://dejure.org/2008,17381)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 3 BS 333/06 (https://dejure.org/2008,17381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 9 ZZulV
    Zu der Kennzeichnung von Farbstoffen in Lebensmitteln im Versandhandel

  • Justiz Sachsen
  • webshoprecht.de

    Zur Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen im Online-Angebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Kennzeichnung von Zusatzstoffen im Sinne des § 9 Absatz 1 Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) und des Zusatzstoffes Koffein bei Lebensmitteln aus Fertigpackungen auf Angebotslisten (Flyern) eines Pizzalieferdienstes; Anforderung an die ...

  • Judicialis

    ZZulV § 9; ; KoffeinV § 1 Abs. 1 S. 1; ; LMBG § 16; ; LFGB § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; LFGB § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02

    Zur Frage der Vorwegnahme der Hauptsache im Fall eines Eilantrags gem § 114

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2008 - 3 BS 333/06
    Die ohnehin als Folge einer Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz eintretende, vorübergehende Aufrechterhaltung oder Aussetzung der belastenden Regelung allein stellt hingegen weder rechtlich noch faktisch eine endgültige Vorwegnahme der Hauptsache dar (BVerfG, Beschl. v. 31.3.2003, NVwZ 2003, 1112 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2008 - 13 A 2903/05

    Zur Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen im Online-Angebot

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2008 - 3 BS 333/06
    Insoweit trifft § 9 Abs. 6 ZZulV nach Sinn und Zweck des § 9 ZZulV eine eigenständige, von § 9 Abs. 8 ZZulV nicht erfasste und die Vorschrift des § 9 Abs. 1 ZZulV erweiternde, zusätzliche Regelung zur Kenntlichmachung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln, jedenfalls soweit die Lebensmittel im Versandhandel oder in Gaststätten abgegeben werden (im Ergebnis ebenso für die hier nicht einschlägige Ausnahme von der Kenntlichmachungspflicht bei Lebensmitteln ohne vollständiges Zutatenverzeichnis auf einer Fertigpackung gemäß § 9 Abs. 8 Nr. 3 ZZulV: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand: August 2007, C 120 § 9 Rn. 18; VG Düsseldorf, Urt. v. 23.6.2005 - 16 K 1016/04 -, zitiert nach Juris, nicht rechtskräftig, anhängig: OVG NRW - 13 A 2903/05 -).
  • VG Düsseldorf, 23.06.2005 - 16 K 1016/04

    Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Verwendung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2008 - 3 BS 333/06
    Insoweit trifft § 9 Abs. 6 ZZulV nach Sinn und Zweck des § 9 ZZulV eine eigenständige, von § 9 Abs. 8 ZZulV nicht erfasste und die Vorschrift des § 9 Abs. 1 ZZulV erweiternde, zusätzliche Regelung zur Kenntlichmachung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln, jedenfalls soweit die Lebensmittel im Versandhandel oder in Gaststätten abgegeben werden (im Ergebnis ebenso für die hier nicht einschlägige Ausnahme von der Kenntlichmachungspflicht bei Lebensmitteln ohne vollständiges Zutatenverzeichnis auf einer Fertigpackung gemäß § 9 Abs. 8 Nr. 3 ZZulV: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand: August 2007, C 120 § 9 Rn. 18; VG Düsseldorf, Urt. v. 23.6.2005 - 16 K 1016/04 -, zitiert nach Juris, nicht rechtskräftig, anhängig: OVG NRW - 13 A 2903/05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2008 - 13 A 2903/05

    Zur Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen im Online-Angebot

    Ebenso im Ergebnis SächsOVG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 3 BS 333/06 -, juris; Zipfel/ Rathke, Lebensmittelrecht, Kommentar, Stand: März 2008, C 120, § 9 ZZulV Rdnr. 18.
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